Dabei gelten je nach der Art des Zuges und je nach Verkehrsverbund, der für das Betreiben der jeweiligen Zugstrecke zuständig ist, unterschiedliche Vorschriften in puncto Fahrradmitnahme: In einem ICE kann ein Fahrrad grundsätzlich nicht mitgenommen werden. In einem Intercity oder Eurocity sowie in einer Regionalbahn und im Nahverkehr ist es möglich, auch ein Fahrrad mitzunehmen – es sei denn, der Zug hat kein Fahrradabteil. Um das herauszufinden gibt es beim Onlinekauf von Bahntickets unter www.bahn.de die Option, bei der Eingabe vorm Suchkriterium „Fahrradmitnahme“ ein Häkchen zu platzieren. Dann werden keine Zugverbindungen angezeigt mit Zügen ohne Fahrradabteil. Der Stellplatz fürs Fahrrad wird mitreserviert.
Was die Kosten für die Fahrradmitnahme betrifft, kostet ein Fahrradticket im Fernverkehr neun Euro. Im Nahverkehr variieren die Preise, und mitunter ist die Mitnahme eines Fahrrads dort kostenlos. Einige Verkehrsverbunde haben Sperrzeiten: Dann können keine Drahtesel im Zug mitgenommen werden. Das lässt sich vor Fahrtantritt ebenfalls online auf der entsprechenden Verkehrsverbundseite herausfinden. Darüber hinaus kann die Beförderung eines Fahrrads im Nahverkehr bei Platzmangel abgelehnt werden.