Die etwa 200 Übergänge müssen wegen fehlerhaften Betriebs eines bestimmten Schrankentyps gesperrt oder besonders überwacht werden. In Bonn gab es bereits zwei Vorfälle, bei denen sich die Schranken geöffnet hatten und während die letzten Waggons des Zuges die Straße kreuzten.

Nun forderte das Eisenbahn-Bundesamt, das seinen Sitz in Bonn hat, die Sperrung aller betroffenen Bahnübergänge. Teilweise reichen auch spezielle Sicherheitsvorkehrungen aus. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde dürfen die Schranken der betreffenden Bahnübergänge nur noch unter Aufsicht eines Eisenbahners geöffnet werden.

Die Deutsche Bahn AG hat erst einmal Einspruch gegen den Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes eingelegt. Nach der Meinung von Sachverständigen der Bahn ließe sich die Sicherheit auch mit weniger spektakulären Maßnahmen erreichen. So wäre die elektronische Verriegelung der Schranken durch den Fahrdienstleiter eine geeignete Alternative.
In Deutschland gibt es rund 50.000 Bahnübergänge, davon etwa 22.200 im Netz der Deutschen Bahn. Zur Sicherung der Übergänge gibt es verschiedene Systeme. Zur Verfügung stehen beispielsweise Andreaskreuz, Lichtzeichen, Blinklichter, Lichtzeichen mit Halbschranken, Blinklichter mit Halbschranken, Lichtzeichen mit Schranken oder Schranken.
Welche Art der Sicherung angewandt werden muss oder darf, richtet sich nach der Stärke des Straßenverkehrs und der Art der Eisenbahnstrecke.