Die Anklage gegen den Jugendlichen lautet Mordversuch in 37 Fällen, 6-fache Körperverletzung und Raub. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Angesetzt sind zunächst 7 Verhandlungstage. Insgesamt sollen 158 Zeugen und 4 Sachverständige gehört werden.Im Gerichtssaal sitzen auch rund ein Dutzend Anwälte von Opfern des Amokläufers. Die Höchststrafe in diesem Jugendstrafverfahren würde bei zehn Jahren Haft liegen.

Strafverteidiger Herbert Hedrich erklärte, dem Angeklagten tue alles "selbstverständlich leid" und er wolle das den Opfern auch sagen. Nach der Tat schwebten 8 Opfer in Lebensgefahr. Hinzu kam damals für 15 Verletzte die Angst vor einer HIV-Infektion, da eines der niedergestochenen Opfer an Aids erkrankt war. Das Untersuchungsergebnis fiel zum Glück in allen Fällen negativ aus.

Zu den Feierlichkeiten am Hauptbahnhof mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bahnchef Hartmut Mehdorn waren damals mehr als eine halbe Million Menschen gekommen.