Das Gesetz zum Bürgergeld 2023 wurde am 25. November 2022 beschlossen, nachdem es im Bundesrat anfangs keine Zustimmungsmehrheit hatte, weshalb im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden musste: Vor allem die CDU wollte der ersten Gesetzesvorlage nicht zustimmen und pochte auf Änderungen am Gesetz.

Wer bekommt das Bürgergeld?
Gedacht ist das Bürgergeld für alle, die bislang einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, online auch bekannt als Alg2, hatten. Umgangssprachlich wird das Alg2 auch mit „Hartz IV“ bzw. „Hartz4“ bezeichnet.

Wer derzeit Arbeitslosengeld II erhält, bekommt ab Januar 2023 automatisch das Bürgergeld. Es muss also kein neuer Antrag gestellt werden.

Ganz allgemein haben diese Personengruppen einen Anspruch auf das Bürgergeld:
- Personen im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahre
- hilfsbedürftige Personen unter 15 sowie über 65 Jahre
- Personen, deren Leistungsbeziehung nach dem Alg1 ausläuft
- Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können

Wie viel Bürgergeld gibt es 2023?
Mit der Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 soll der Regelsatz der Grundsicherung von 449 Euro auf 502 Euro angehoben werden. Wer mit Partner zusammenlebt, soll 451 Euro bekommen. Jugendlichen ab 14 Jahre stehen 420 Euro zu, Kindern von sechs bis 13 Jahre 348 Euro sowie Kinder unter sechs Jahr 318 Euro.

Das Bürgergeld wird für sechs Monate gezahlt, ehe eine neuer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden muss. Die Gesamthöhe des ausgezahlten Bürgergelds berechnet sich anhand folgender Aspekte:

1. Höhe der Kosten für den Lebensunterhalt
2. Höhe der Mietkosten/Wohnkosten
3. Höhe des eigenen Einkommens und des eigenen Vermögens
4. Höhe des Einkommens und Vermögens des oder der Lebensgefährten, Ehegatten bzw. Ehegattin, Partners oder Partnerin

„Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können“, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung der Bundesregierung, in der es weitere Informationen zum Bürgergeld gibt.