Spätestens bis zum 19. Januar 2033 muss jeder graue oder rosafarbene Papierführerschein, der vor Mitte Januar 2013 ausgestellt wurde, erneuert worden sein durch die Plastikvariante. Das ist Pflicht und verankert in einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) – mehr dazu auf der Website des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wichtig: Nicht jede alte Fahrberechtigung wird automatisch aufgenommen und niemand verliert seine Fahrerlaubnis aufgrund des Austauschs.

Die Umtauschfrist hängt vom Geburtsjahr des Inhabers, der Inhaberin des Führerscheins ab oder vom Ausstellungsjahr der alten Fahrerlaubnis.

Führerschein: Umtausch nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr
Für jeden Führerschein, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr:

- geboren vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- ab 1971: Umtausch bis 19. Januar 2025

Für jeden Führerschein, der ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hängt die Frist vom Jahr der Ausstellung ab:

- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 19.1.2033

Wer die Frist verstreichen lässt und bei einer Polizeikontrolle keinen neuen Kartenführerschein vorzeigen kann, der muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Führerschein umtauschen: Was wird benötigt?
Damit der neue Plastikkartenführerschein angefertigt werden kann, werden gebraucht:

- der aktuell gültige Führerschein,
- Personalausweis oder Reisepass,
- ein biometrisches Passfoto und
- 25 Euro.

Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?
Anders als die Fahrerlaubnis in Papierform, ist der neue Plastikführerschein in Scheckkartengröße nicht unbegrenzt gültig: Alle 15 Jahre muss er erneuert werden.

Führerscheinumtausch: Ersatz der alten Fahrklassen
Im Zuge des Umtauschs werden die alten Fahrklassen verschwinden. Anstelle der Klasse 3 gibt es dann für alle die Pkw-Klassen B, BE, C1, C1E, M, und L auf der Karte. Wer die Fahrprüfung vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat zudem die Zweiradklassen A1 und AM darauf zu stehen.

Achtung: Fahrberechtigungen, die durch Antrag erteilt werden, werden nicht

automatisch auf den neuen Kartenführerschein übertragen. Das heißt, für eine zusätzliche Fahrberechtigung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Für Fahrerinnen und Fahrer ab ihrem 50. Lebensjahr ist darüber hinaus eine Gesundheitsuntersuchung notwendig.

Wurde die Fahrprüfung ab dem 1. April 1986 in einem Automatikwagen absolviert, ist es weiterhin untersagt, auch Schaltwagen zu fahren. Das ist im neuen Führerschein vermerkt mit der Schlüsselzahl 78.

Eine Übersicht zu den Schlüsselzahlen im Führerschein gibt es zum Beispiel auf der Seite des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e.V. zum Nachlesen.