Rauchmelderpflicht: Wer muss zahlen?
Im Bundesbaugesetz gibt es in puncto Rauchmelderpflicht keine Regelungen: Jedes Bundesland hat darüber selbst Vorschriften erlassen, und zwar in seiner jeweiligen Bauordnung, wobei immer die Anwendungsnorm DIN 14676 und die Gerätenorm DIN EN 14604 als verbindlich gelten.
Rauchmelderpflicht aller Bundesländer
1. Baden-Württemberg
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 11. Juli 2013
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2014
- zum Schlafen bestimmte Aufenthaltsräume und deren Rettungswege
- Regelung in § 15 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter
2. Bayern
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 1. Januar 2013
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2017
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure zu Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter
3. Berlin
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 1. Januar 2017
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2020
- Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
- Regelung in § 48 Abs. 4 Bauordnung für Berlin
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter
4. Brandenburg
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 1. Juli 2016
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2020
- Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
- Regelung in § 48 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Eigentümer
5. Bremen
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 22. Dezember 2009
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2015
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 48 Abs. 4 Bremische Landesbauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter
6. Hamburg
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 7. Dezember 2005
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 1. Januar 2011
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 45 Abs. 6 Hamburgische Bauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Eigentümer
7. Hessen
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 24. Juni 2005
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2014
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 13 Abs. 5 Hessische Bauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter
8. Mecklenburg-Vorpommern
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 18. April 2005
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2009
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 48 Abs. 4 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Eigentümer
9. Niedersachsen
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 1. November 2012
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2015
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 44 Abs. 5 Niedersächsische Bauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter
10. Nordrhein-Westfalen
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 1. April 2013
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 1. Januar 2017
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 49 Abs. 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter
11. Rheinland-Pfalz
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 22. Dezember 2003
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 12. Juli 2012
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 44 Abs. 8 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung:
Eigentümer
12. Saarland
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 18. Februar 2004
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2016
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 46 Abs. 4 Landesbauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Eigentümer
13. Sachsen
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 1. Januar 2016
- (bislang) keine Nachrüstpflicht für Altbau
- zum Schlafen bestimmte Aufenthaltsräume und deren Rettungswege
- Regelung in § 47 Abs. 4 Sächsische Bauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter
14. Sachsen-Anhalt
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 21. Dezember 2009
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2015
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 47 Abs. 4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Kosten Einbau: nicht geregelt
- Kosten Wartung: nicht geregelt
15. Schleswig-Holstein
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 1. Januar 2005
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2010
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 49 Abs. 4 Landesbauordnung Schleswig-Holstein
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Mieter oder Eigentümer
16. Thüringen
- Rauchmelderpflicht für Neubau seit 5. Januar 2008
- Nachrüstpflicht für Altbau bis 31. Dezember 2018
- Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
- Regelung in § 48 Abs. 4 Thüringer Bauordnung
- Kosten Einbau: Eigentümer
- Kosten Wartung: Eigentümer