Das sollte man über den Motorradführerschein wissen
besitzt, der muss diesen für die Erweiterung allerdings umschreiben lassen. Wer noch keinen Motorradführerschein hat, der kann ab dem 25. Lebensjahr sofort die Klasse A erhalten. Dazu muss der Prüfling seine Ausbildung und auch Prüfung auf einem Motorrad mit einer Leistung von mindestens 44 kW absolvieren. Danach kann man entweder den Stufenführerschein oder die unbeschränkte Klasse A wählen.
Für Leichtkrafträder ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse 1A Bedingung. Nur wer auch das 18. Lebensjahr vollendet hat kann mit der Klasse A1 auch Leichtkrafträder von mehr als 80 km/h bedienen. Für Kleinkrafträder, bei denen der Hubraum nicht mehr als 50 ccm betragen darf, gilt die Fahrerlaubnisklasse M. Der Unterschied zur bisherigen Klasse 4 ist, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h verringert wurde.
Mit der Klasse S wurde am 01.02.2005 eine neue Klasse geschaffen, mit der man dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen kann. Die Höchstgeschwindigkeit dieser Gefährte darf 45 km/h nicht überschreiten. Auf dem Führerschein wird die Klasse S mit der Schlüsselzahl T818 dargestellt.




