Alle vier Sonntage vor Weihnachten shoppen ist nicht drin, das sei verfassungswidrig, so das Urteil. Sonn- und Feiertage dienten der "Arbeitsruhe" und "seelischen Erbauung". Und mit seelischer Erbauung sei nicht durch Einkaufspassagen hetzen und Schnäppchen jagen gemeint, befanden die Richter. Dabei denke man nicht nur an die Kunden, sondern auch an die Leute die schliesslich einen Laden der Sonn- und Feiertags offen ist, am Laufen halten müssen.

In Berlin war man bisher am grosszügigsten was Sonderöffnungszeiten angeht. An den letzten beiden Sonntagen wurde hier fleissig eingekauft. Günter Päts (53), Vize-Chef vom Einzelhandelsverband sagte im Interview für die "Bild": „Die Berliner Kunden wollen sonntags einkaufen, das merkt man. Viele Geschäfte machten mehr Umsatz als im vergangenen Jahr um diese Zeit.“ Auch "Wowi" zeigte sich enttäuscht: „Ein Rückschritt. Wir haben versucht, ein modernes Gesetz zu schaffen, das den geänderten Lebensbedingungen gerecht wird.“

Bei Kirche, Gewerkschaft und Grünen kam das Urteil dagegen gut an. Fraktionschef Volker Ratzmann urteilte: „Wir haben gerade erst in der Krise gesehen, dass die Konsumgesellschaft Grenzen hat. Eine Entscheidung, die Innehalten und Ruhe über einen unbegrenzten Konsum stellt, ist auch für eine Metropole wie Berlin richtig.“