Unter dem Begriffspaar „gesetzlicher Mindestlohn“ versteht man ein Arbeitsentgelt, dessen Höhe per Gesetz das niedrigste ist: Dieser Betrag muss einem Arbeitnehmer mindestens pro Stunde für seine geleistete Arbeit gezahlt werden.

In Deutschland wurde diese Form des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 eingeführt. Grundlage dafür war das Mindestlohngesetz. Festgesetzt wurde der Lohn auf 8,50 € brutto je Zeitstunde, also 60 Minuten.

Darüber hinaus gelten in einigen Sparten Branchenmindestlöhne. Diese haben mehr Gewicht, wenn sie höher ausfallen als der allgemeine Mindestlohn. Bis zum 31. Dezember 2017, dem Ende der Übergangszeit,

dürfen Branchenmindestlöhne den generellen Mindestlohn unterschreiten – ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr.

Wie wird der Mindestlohn festgelegt?
Über die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns berät die sogenannte Mindestlohnkommission. Sie wird immer im Abstand von fünf Jahren von der Bundesregierung neu berufen und soll ohne den Einfluss der Politik entscheiden.

Dieser ständigen Kommission der Tarifpartner gehören an:

- ein Vorsitzender
- drei Mitglieder der Arbeitnehmer mit Stimmberechtigung
- drei Mitglieder der Arbeitgeber mit Stimmberechtigung
- zwei Mitglieder aus der Wissenschaft ohne Stimmberechtigung

Die Mitglieder ohne Abstimmungsmöglichkeit sind Forscher beziehungsweise Wissenschaftler mit Expertise. Ihnen kommt die Aufgabe zu, die anderen Kommissionsmitglieder zu beraten.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2017?
Orientiert hat sich die Kommission bei ihren Beratungen vor allem am Tarifindex, also der Erhöhung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Seit 2015 sei dieser um 3,2 Prozent gestiegen, sodass der neue Mindestlohn an Anlehnung daran bei 8,77 Euro pro Stunde hätte liegen können. Die sieben Stimmberechtigten haben sich auf 8,84 Euro festgelegt.

Letztendlich entscheidet die Bundesregierung per Rechtsverordnung über die Höhe des Mindestlohns: Wenn sie diesmal dem Vorschlag der Kommission zustimmt, dann steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 tatsächlich um 34 Cent auf 8,84 Euro.

Dann beginnt zudem der nächste Zwei-Jahres-Zeitraum, in dem erneut die Entwicklung der (Tarif-)Löhne beobachtet wird für die Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019.