Die Verleger folgender Zeitungen beziehungsweise Mediengruppen klagen: Axel Springer Verlag, DuMont Schauber, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, Lensing-Wolff, Medienholding Nord, „Rheinische Post“, „Süddeutsche Zeitung“ und WAZ Mediengruppe. Die gemeinsame Klage wurde bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht.
In der Begründung der Klage heißt es: „Wir wehren uns gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug.“ Der Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt diese acht Zeitungen beziehungsweise Verlagshäuser: „Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse“, wird Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV, in einer Pressemitteilung des BDZV zitiert.
Auf „Tagesschau.de“ ist als Reaktion auf die Klage zu lesen: „Nicht jeder Text ist eine Zeitung. Und zu einem App-Angebot gehöre neben Ton und Bild – wie im Netz übrigens üblich – auch Text“, meint Monika Piel, die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin ist.