Die neue Vorschrift reglementiert den Transport von Flüssigkeiten. Diese Vorsichtsmaßnahme ist eigentlich zur Abwendung von Terroranschlägen gedacht. Es soll verhindert werden, dass diese Substanzen als flüssiger Sprengstoff missbraucht werden.

So dürfen ab November 2006 Flugpassagiere maximal 100 Milliliter einer Flüssigkeit in den
Sicherheitsbereich mitführen. Das gilt ebenfalls für Gels, Cremes, Zahnpasta und Sprays. Zusammen müssen sie in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, die höchstens einen Liter fassen darf, transportiert werden.

Bei Einchecken am Flughafen muss dann aussortiert werden. Irgendwie scheint sich der Flugpassagier nicht daran gewöhnen zu wollen, dass es Beschränkungen gibt. Wöchentlich werden Parfüms und Spirituosen im Wert von zwei Millionen Euro einbehalten.

Allein auf Deutschlands größtem Airport in Frankfurt/Main fallen wöchentlich 21 Tonnen Müll an. Wer trägt eigentlich diese Kosten für die Entsorgung? Letztendlich dann wohl doch der Reisende.

Leider lassen sich die größtenteils hochwertigen Produkte aus haftungs- und zollrechtlichen Gründen nicht zu wohltätigen Zwecken verwenden. Ist das nicht paradox, es muss doch irgendeinen Weg geben, dass dieses Zeug seinen ursprünglichen Zweck erfüllen kann und nebenher noch einen guten.