Den Personalausweis im sogenannten Scheckkartenformat gibt es seit zehn Jahren: Mit seiner Einführung erhöhten sich die Kosten für die Ausstellung des Ausweises von acht Euro auf 28,80 Euro. Ab dem 1. Januar 2021 wird es erneut teurer – verbunden mit Änderungen.

Neuerungen bei Pässen
Noch 2020 – vorausgesetzt die gesetzliche Grundlage dafür wird noch dieses Jahr geschaffen – könnte es dazu kommen, dass nicht mehr nur ein „F“ für „Frau“ und ein „M“ für „Mann“ für die Geschlechterzuordnung zur Verfügung stehen, sondern auch ein „X“ für „divers oder ohne Geschlecht“. Damit es beim Grenzübertritt nicht zu einer möglichen Diskriminierung kommt, sollen Passinhabende dennoch weiterhin die bisherige Geschlechtsangabe nutzen können.

Kinderreisepässe bleiben nicht mehr sechs Jahre gültig, sondern nur noch ein Jahr, wobei die Gültigkeit jeweils um ein Jahr verlängert werden kann. Biometrietaugliche Pässe sind weiterhin sechs Jahre gültig.

Personalausweis: Was ist neu ab 2021?
Nicht gleich zu Jahresbeginn, sondern zum August 2021 soll in der Bundesrepublik Deutschland eine Verordnung der Europäischen Union umgesetzt werden. Dieser zufolge müssen im Chip eines neu ausgestellten Personalausweises zwei Fingerabdrücke gespeichert sein, wie es zum Beispiel bei focus.de zu lesen ist.

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Personalausweis: Was ist neu ab 2025?
Zum Mai 2025 sollen weiteren Neuerungen folgen, und zwar in puncto Bilder: Sie dürfen ab da nur noch digital erstellt und auf sicherem Weg an die betreffende Passbehörde übermittelt werden. Oder die Fotos werden vor Ort im Amt, in der Behörde gemacht.

Durch diese Bildvorgabe soll das Fälschen von Personalausweisen erschwert werden. Durch digitale Fotos kann das sogenannte Morphing verhindert werden. Denn mithilfe des Morphings werden die Gesichter mehrerer Personen übereinandergelegt, um so ein neues Bild zu erschaffen – jede dieser Person könnte mit dem neuen Bild theoretisch in ein anderes Land einreisen.

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Personalausweis wird teurer: Was kostet er jetzt?
Ab dem 1. Januar 2021 kostet ein neuer Personalausweis fast zehn Euro mehr, nämlich 37 Euro. Dafür sollen dann keine Zusatzkosten mehr anfallen für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder für die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises. Dafür fallen noch bis zum 31. Dezember 2020 jeweils sechs Euro an.

Als Begründung für die Gebührenerhöhung für den Personalausweis auf 37 Euro werden gestiegene Personal- und Sachkosten in den Ämtern beziehungsweise Behörden angegeben. Menschen ab 24 Jahre müssen im Regelfall alle zehn Jahre einen neuen Ausweis beantragen.