Eine genaue Definition für „Ökozid“ gibt es nicht. Schaut man sich die Silben an, steht die Vorsilbe „Öko-“ für „Ökologie“, also um die Wechselwirkung zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt. Und die Nachsilbe „-zid“, das aus dem Französischen beziehungsweise Lateinischen stammt, meint hier „Tötung, Mord“.

Ökozid – ein Wort, mehrere Definitionen
Im deutschen Wikipedia-Eintrag zu „Ökozid“ werden vier Begriffsfelder genannt:

1. Ein Ökozid ist die selbst verursachte (und möglicherweise nicht erkannte) Ausrottung eines Volkes wegen der ökologischen Zerstörung seiner natürlichen Lebensgrundlagen.

2. Ein Ökozid liegt vor, wenn ein Volk gezwungen wird, seine kulturelle Eigenständigkeit aufgrund der ökologischen Zerstörung seiner Kulturlandschaft aufzugeben.

3. Ein Ökozid umfasst die tödlichen Langzeitfolgen von Kampfstoffeinsätzen.

4. Ein Ökozid ist die Zerstörung der Umwelt durch Umweltverschmutzung in hohem Maße.

Die europäische Bürgerinitiative End Ecocide on Earth (EEE) will durch ihr Engagement erreichen, dass Verbrechen gegen die Umwelt ein weiterer Tatbestand im internationalen Recht werden. So könnten Umweltzerstörer angeklagt und vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gebracht werden.

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Ökozid: Das Monsanto-Tribunal
Im Oktober 2016 sagten in Den Haag 30 Opfer von Umweltzerstörung vor dem mehrtägigen sogenannten Monsanto-Tribunal aus: Monsanto ist der Konzern, von dem das Entlaubungsmittel Agent Orange, das im Vietnamkrieg in großen Mengen zum Einsatz kam, stammt sowie das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat, das im Verdacht steht, Umwelt und Gesundheit zu schaden.

Renommierte Richter haben die Berichte der Opfer gehört und sind aktuell damit beschäftigt, ein Gutachten für den Internationalen Gerichtshof zu erstellen: Es ist nicht rechtsverbindlich, sondern stellt eine Empfehlung dar.

„Wir können kein Urteil fällen, aber wir haben ein empfehlendes Mandat“, sagte die vorsitzende Richterin Françoise Tulkens. Sie war früher Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ist zurzeit die zweite Vorsitzende des wissenschaftlichen Komitees der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA).