Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht bis zum heutigen Tage nicht rechtskräftig. Dadurch würde das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, begründet das Bundesverfassungsgericht.

Das könnte sich jedoch schon in den nächsten Tagen ändern. Denn in der Diskussion um heimliche Vaterschaftstests sprechen sich viele dafür aus, die Rechte der Väter zu stärken. So auch die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam. Väter sollen von nun an die Möglichkeit bekommen, ihre biologische Vaterschaft unabhängig von einer Vaterschaftsanfechtung testen zu lassen. Im Einzelfall sollen Väter auch gegen den Willen der Mutter und des Kindes eine Vaterschaftsfeststellung durchsetzten können.

Vom Ersten Senat wurde dazu beschlossen, dass der Gesetzgeber, Männern die an ihrer Vaterschaft zweifeln bis Ende März 2008 einen Verfahrensweg eröffnen muss, in dem sie leichter als bisher ihre Vaterschaft überprüfen lassen können.

Ins Rollen kam die Angelegenheit durch einen Fall aus Niedersachsen, bei dem ein Mann sich heimlich einen Vaterschaftstest mittels eines ausgespuckten Kaugummis einholte – die Untersuchung ergab, dass er nicht der Vater des Kindes sein konnte. Seine Klage zur Anfechtung der Vaterschaft wurde sogar vom Bundesgerichtshof abgewiesen.