Nach Äußerungen der "Ex-Tagesschau"-Sprecherin zur NS-Zeit bei der Vorstellung ihres Buches "Das Prinzip Arche Noah. Warum wir die Familie retten müssen", trennte der Sender sich am 9. September 2007 von Eva Herman als Mitarbeiterin. Frau Herman führe einen „Mutterkreuzzug“, ihre polarisierende Wirkung sei zum Nachteil für die von ihr moderierten Sendungen, hiess es damals.

Das heutige Teilurteil des Hamburger Gerichts war so eindeutig wie simpel. Es habe kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und Eva Herman gegeben. Herman war nicht Arbeitnehmerin, sondern freie Mitarbeiterin beim Sender.

Sie hat nun noch die Möglichkeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Was den Schadensersatz angeht ist das Verfahren zunächst ausgesetzt worden.

Bevor der NDR im September des letzen Jahres auf eine weitere Zusammenarbeit mit Frau Herman verzichtete, hatte sie 20 Jahre für den NDR gearbeitet. Als Sprecherin und Moderatorin der Talk-Sendung „Herman und Tietjen“.

Vor drei Wochen hatte es bereits einen Gütetermin zwischen Herman und dem NDR gegeben, der gescheitert war.