Die obersten deutschen Verfassungsrichter meinen in ihrer Urteilsbegründung, dass sichergestellt werden müsse, dass die Haftung der Bundesrepublik nicht höher ausfallen werde als die bisher vereinbarten 190 Milliarden Euro. Darüber hinaus müsse Deutschland eine Vertragsauslegung sicherstellen, in der gewährleistet wird, dass Bundestag und Bundesrat – trotz der beruflichen Schweigepflicht jeder für den ESM tätige Person – umfassend informiert werden.
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, wies zudem darauf hin, dass die heutige richterliche Entscheidung in puncto Rettungsschirm nur vorläufig sei: Es werden eine Hauptverhandlung folgen, um zu überprüfen, ob die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Kompetenzen überschritten habe oder nicht. Hier ist die Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil in Bezug auf das ESM beziehungsweisedes den Fiskalpakt.
An der Börse in Frankfurt am Main stieg der DAX kurz nach der Verkündung des Urteils auf ein Tageshoch von 7.410 Punkten. An der Pariser Börse gab es ein Kursplus von 0,72 Prozent, an der Londoner Börse um knapp 0,5 Prozent. Der italienische Aktienindex an der Mailänder Börse stieg um 0,74 Prozent, der spanische an der Madrider Börse um 1,23 Prozent.