Verkündet wurde dieses Urteil im vorigen Jahr am 30. Juni 2011. Es trägt das Aktenzeichen V R 35/08. Leicht herzustellende Speisen seien nach Ansicht der Richter des BFH demnach Lebensmittel, die mit sieben Prozent besteuert werden. Daraus folgt, dass Kino-Popcorn und Imbissbuden-Currywurst nicht länger mit 19 Prozent besteuert werden dürfen – bisher wurde dieses Urteil noch nicht in die Praxis umgesetzt.
Dass es nun bald soweit sein soll, war heute in der „Bild“-Zeitung zu lesen: Die Macher des Blattes wollen von diesem Vorhaben des Bundesfinanzministeriums erfahren haben. Es werde darüber beraten, die Mehrwertsteuer für einfach herzustellende Speisen wie Pommes frites und Döner einheitlich auf 7 Prozent festzulegen.
Mithilfe ihrer „Entscheidung könnten die Fachleute im Ministerium einen langen Streit beenden“, heißt es in der „Bild“. Sehr oft, etwa wenn Imbissinhaber vor ihrer Bude Tische aufstellen – muss der volle Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent gezahlt werden.
Geprüft werde darüber hinaus, „ob auch Essens-Lieferdienste einheitlich dem ermäßigten Satz unterliegen sollen“.
Bis Ende September 2012 soll die Reform fertig sein. Im Anschluss würde darüber abgestimmt werden.