Überschrieben ist der „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ mit „Sicherheit und Transparenz“. Er umfasst folgende zehn Punkte:

1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
2. Trennung der Produktionsströme
3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
4. Meldepflicht für private Laboratorien
5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
6. Verpflichtung zur Absicherung des Haftungsrisikos
7. Überprüfung des Strafrahmens
8. Ausbau des Dioxin-Monitoring – Aufbau eines Frühwarnsystems
9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
10. Transparenz für Verbraucher

Was genau sich hinter diese zehn Punkten verbirgt, das ist auf der Seite des Bundesministeriums in Form eines pdf-Dokuments zu lesen. Darin heißt es auf der letzten Seite, also unter dem zehnten Punkt „Transparenz für Verbraucher: „Die Experten sind sich einig: Wer die Verbraucherinformation verbessern will, muss auch die langwierige Anhörungsprozedur verkürzen. Eine schnelle Information nützt in Krisenfällen nicht nur den Verbrauchern, sondern insbesondere auch den seriösen Landwirten und Unternehmern, die bestehende Vorschriften und Grenzwerte eingehalten haben. Zur Verbesserung der Kommunikation im Falle einer öffentlichen Warnung vor einem unsicheren Lebensmittel, wird von den Ländern die Internetplattform ,www.lebensmittelwarnung.de‘ eingerichtet.“