Laut Matthias Kurt, Präsident der Bundesnetzagentur, sollte es mit dieser Festlegung einen Preisminderung von bis zu einem Viertel geben: „Bei den großen überregionalen Fernleitungsunternehmen erreicht die Entgeltsenkung im Durchschnitt (mengengewichtet) bis zu rund 25 Prozent gegenüber den bis zur Entscheidung nicht regulierten Entgelten. Aufgrund gesetzlich gebotener Anpassungen in den Preissystemen der überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreiber kann es vereinzelt zu einem überdurchschnittlichen Absinken der Entgelte oder auch zu einer entsprechenden Erhöhung der Entgelte an einzelnen Ein- oder Ausspeisepunkten kommen“, ist einer Pressemitteilung auf den Interseiten der Bundesnetzagentur zu entnehmen.
Allerdings machen die Fernleitungsentgelte nur einen kleinen Teil am Gesamtgaspreis aus, so dass die Verbrauchskosten nur in geringem Umfang sinken würden. Laut „Tagesschau.de“ könnten es zwei Prozent weniger sein. Matthias Kurth ermuntert zum Anbieterwechsel: „Darüber hinaus zeigen die aktuellen Entwicklungen auf dem Gasmarkt, dass der Wettbewerb weiter an Fahrt gewinnt. Konnten die Privatverbraucher vor drei Jahren noch gar nicht wechseln, hatten sie im letzten Jahr meist nur zwischen wenigen Gasanbietern die Auswahl. Jetzt ist es zu einer deutlichen Steigerung der Auswahlmöglichkeiten gekommen. (...) Für den Verbraucher ist diese Entwicklung sehr erfreulich, da er durch einen Anbieterwechsel große Kosteneinsparungen realisieren kann. Ich appelliere daher an die Verbraucher, die neuen Möglichkeiten zu nutzen“, so der Agentur-Präsident.