Bis zum 31. Dezember war es so, dass das Erziehungsgeld nach der Geburt eines Kindes bis zu zwei Jahre lang gezahlt wurde. In der Summe konnten das maximal 7.200 Euro, als 300 Euro, monatlich sein.
Anspruch auf das neue Elterngeld hat der Elternteil, der nach der Entbindung für eine gewisse Zeit seine Erwerbstätigkeit unterbricht, um das Kind zu betreuen; auch die Möglichkeit einer teilweisen Reduzierung des Arbeitsumfangs gesteht. Pro Woche muss die Teilzeitarbeit jedoch unter 30 Stunden betragen. Mütter und Väter, die vor der Geburt ihres Kindes gearbeitet haben, bekommen 67 Prozent des letzten Nettolohnes, wobei höchstens 1.800 Euro pro Monat gezahlt werden. Einen so genannten monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro erhalten Alleinerziehende, Geringverdiener und Empfänger von Arbeitslosengeld II. Das Elterngeld gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Es wird zunächst ein Jahr lang ausgezahlt. Es kann zwei weitere Monate bezogen werden, wenn der berufstätige Elternteil die Kinderbetreuung übernimmt. Alleinerziehende bekommen das Eltergeld die vollen 14 Monate. Familien mit mehreren Kindern können einen Geschwisterbonus beantragen: Dann gibt es zehn Prozent beziehungsweise 75 Euro mehr.