Der Entwurf für die Neuregelung der Fluggastrechteverordnung durch die EU-Kommission liegt seit März 2013 vor. Jetzt gibt es organisierten Online-Widerstand dagegen.

Bislang gilt, dass ein Passagier Geld von einer Airline verlangen kann, wenn das Flugzeug mindestens drei Stunden später als geplant am Ziel ankommt oder wenn der Flug überbucht oder gecancelt wird, sodass die Reise nicht angetreten werden kann. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

- 250 Euro bei einer Strecke bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei einer Strecke von 1.501 bis 3.500 Kilometer
- 400 Euro bei allen Flügen innerhalb der EU und mehr als 1.500 Kilometer Flugstrecke
- 600 Euro bei einer Strecke über 3.500 Kilometer und einer Verspätung von über vier Stunden

Fluggastrechteverordnung: Geplante Neuregelung
Dem jetzigen Neuregelungsentwurf zufolge soll ein Flugreisender in Zukunft erst dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn die Verspätung wenigstens fünf Stunden ausmacht bei Ankunft am Zielort. Die Staffelung sähe so aus:

- 250 Euro bei einer Strecke bis 1.500 Kilometer und einer Verspätung von mindestens fünf Stunden
- 400 Euro bei einer Strecke von 1.501 bis 3.500 Kilometer und einer Verspätung von mindestens neun Stunden
- 600 Euro bei einer Strecke von über 3.500 Kilometer und einer Verspätung von mindestens neun Stunden
- 600 Euro bei einer Strecke von über 6.000 Kilometer und zwölf Stunden Verspätung

Darüber hinaus sollen die

Passagiere unter anderem nur noch drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf eine Entschädigungszahlung geltend zu machen. Momentan gilt nationales Recht – in Deutschland hat ein Flugreisender dafür drei Jahre Zeit.

Ausführliche Informationen zu den geplanten Änderungen im Fluggastrecht und die damit in Zusammenhang stehenden möglichen Auswirkungen sind im Internet unter www.angry-passenger.org zu finden.