Auf der Homepage der TSA ist als Termin, ab wann kleine Taschenmesser und Sportgeräte erneut im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, den 25. April 2013. Ein solches Taschenmesser darf keine Klinge haben, die einrastet. Sie darf fixiert sein. Was die Länge betrifft, muss die Klinge des Taschenmessers kürzer als sechs Zentimeter sein. Zudem muss sie schmaler als 1,3 Zentimeter sein. Darüber hinaus darf der Griff des Messers nicht ergonomisch geformt sein.
Des Weiteren ist es ab dem 25. April 2013 laut TSA aufs Neue erlaubt, Sportgeräte als Handgepäck mitzunehmen. Darunter fallen bis zu zwei Golfschläger, Billardstöcke oder Skistöcke sowie Baseballschläger, die nicht länger sind als 60 Zentimeter und nicht mehr wiegen als 680 Gramm.
Nach wie vor verboten sind unter anderem scharfe Gegenstände wie zum Beispiel Teppichmesser oder Rasierklingen. Weiterhin nicht gestattet ist es außerdem, mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit im Handgepäck mitzunehmen. Das ist der Link zur Liste der TSA, in der die „prohibited items“, die verbotenen Gegenstände, aufgeführt sind.