Der Kabinettsbeschluss fällt bereits auf den 1. September 2010 zurück. Ab diesem Datum ist die Regel bereits in Kraft getreten. Sie gilt für Flüge ab dem 01.01.2011. Ausgenommen sind Flüge von küstennahen Flughäfen auf deutsche Inseln, die keine Anbindung per Bahn oder Straße ans Festland haben sowie Rundflüge und Flüge zu militärischen oder medizinischen Zwecken.
Neben der Entlastung des Bundeshaushalts soll die Regelung auch einen ökologischen Anreiz beinhalten. Da Deutschland Reiseweltmeister ist, und dies sich meines Erachtens auch nicht ändern wird, ist der ökologische Aspekt, den die Bundesregierung ins Spiel bringt, eher Makulatur.

Hier die Steuersätze im Überblick – ein 3-Stufensystem:
8 Euro werden für Flüge in ein Land, das bis maximal 2500 km entfernt ist, berechnet. Dies sind alle Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie auch nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland. Für die Entfernung gilt folgende Regel: gerechnet wird ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates. Deshalb fallen für Madeira und die Kanarischen Inseln auch nur 8 Euro an.

25 Euro für Flüge in ein Land das über 2.500 bis maximal 6.000 km entfernt ist (wieder gilt: gerechnet wird ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates). Dies sind Länder im Nahen und Mittleren Osten, Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und einige afrikanische Staaten.

45 Euro für Flüge in Länder die über 6000 km entfernt sind (auch hier: gerechnet wird ab Frankfurt/Main

zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates). Das betrifft dann die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, China und Länder in Südamerika sowie Indien.

Die Bundesregierung will durch die Luftverkehrssteuer jährlich eine Milliarde Euro einnehmen. Nach Berechnungen des STERNs, ist dies in etwa die Summe, um die die Hotelbrache seit Jahresbeginn durch die Senkung des Steuersatzes von 19 auf 7 % entlastet wird. Ein Skandal…!