Auf Grund eines Gesetz, der "Überlandverkehrsordnung", aus dem Jahr 1931 sind überregionale Busllinien in Deutschland verboten. Einzige Ausnahme sind Busse aus Berlin auf Grund einer Ausnahmeregelung aus DDR-Zeiten. Ansonsten Schutz das Gesetz die "Deutsche Bahn" vor Konkurrenz auf innerdeutschen Strecken. Das soll sich ändern.

Ein Busunternehmen hatte um die Genehmigung des Linienverkehrs von Frankfurt am Main über Bonn, Köln, Duisburg, Essen und Bochum nach Dortmund gebeten und sie auch bekommen. Dagegen klagte die "Deutsche Bahn". Sie bediene diese Streckem die Bahnverbindung sei schneller und höher getaktet.

Kein Grund die Strecke nicht zu einem günstigeren Preis zu bedienen befand man beim Gericht in Leipzig. "Ein "Verkehrsbedürfnis für den Linienbusverkehr" habe in dem Fall

"insbesondere bei dem Teil der Bevölkerung gesehen werden können, der aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sei, die Verkehrsangebote" des Klägers zu nutzen", zitiert man beim "Spiegel" aus der Urteilsbegründung.

Auf gut deutsch, der Fahrgast muss die Wahl haben und wer bereit ist länger unterwegs zu sein und weniger Komfort in Kauf zu nehmen, für einen geringeren Preis, sollte auf den Bus umsteigen können, wenn er will. Und Busstrecken müssen billiger sein als eine Bahnstrecke.

So einfach will die Deutsche Bahn sich die Butter aber nicht vom Brot nehmen lassen. Ihr wurde eine "angemessene Frist" eingeräumt, um selbst in den Busverkehr einzusteigen. Nach fairem Konkurrenzkampf klingt das immer noch nicht.