Beim Packen ist neu, dass nur kleine Flüssigkeitsmengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Diese Flüssigkeiten müssen in getrennten Behältern aufbewahrt werden mit je einer maximalen Füllmenge von 100 Milliliter. Die Behälter wiederum müssen in einer durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastiktüte von zirka 20 mal 20 Zenitmeter transportiert werden.
Am Flughafen ist neu, dass alle Flüssigkeiten mittels Durchleuchtungsanlage überprüft werden und daher beim Sicherheitscheck zur Untersuchung vorzeigt werden müssen. Im Einzelnen geht es um folgende Flüssigkeiten beim Durchleuchten: Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup, Inhalt unter Druck stehender Behälter (einschließlich Rasierschaum und andere Schaumarten), Deodorants, Cremes, Lotionen, Öle, Pasten (einschließlich Zahnpasta), Parfüme, Flüssig-Fest-Mischungen, Sprays, Wimperntusche, Gele (einschließlich Haar- und Duschgel) sowie alle anderen Güter ähnlicher Beschaffenheit. Laptops und andere große elektrische Geräte aus dem Handgepäck müssen entfernt werden. Diese werden, während der Passagier durch die Anlage geht, extra durchleuchtet
Nach wie vor können mitgeführte Flüssigkeiten in Taschen und Koffern aufgegeben werden, denn die neuen Sicherheitsvorkehrungen betreffen nur das Handgepäck.