Vor sieben Monaten wurde Ben Tewaag wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Hintergrund des Richterspruchs: Im vorigen Jahr hatte der 31-Jährige einen Studenten heftig auf die Nase geboxt, weil sich die beiden vor einer Münchner Diskothek um ein Taxi gestritten hatten. Tewaag hätte damals eigentlich ein halbes Jahr hinter schwedische Gardinen gemusst. Allerdings ging er damals in Berufung mit dem Versuch, dadurch die Strafe abmildern zu können.
Nun aber zog der als Moderator, Schauspieler und Musiker tätige Glas-Sohn seine Berufung gegen das Gerichtsurteil zurück. Das bedeutet für ihn, dass er damit, wie in den Medien berichtet und von der Staatsanwaltschaft München I bestätigt wurde, nun auf jeden Fall seine Haftstrafe antreten muss. Allerdings kann es sein, dass er lediglich die Hälfte der Zeit abzusitzen braucht, da es die erste Haft überhaupt für ihn ist. Einsitzen wird Ben Tewaag in einem Gefängnis in Hessen. Bleibt nur zu hoffen, dass der schon mehrfach durch Negativschlagzeilen aufgefallene Sohnemann von Uschi Glas dann endlich geläutert ist und sich in Zukunft solche Aktionen nicht wiederholen.