Wird über das Internet bei einem Händler eine Ware erworben, hat der Käufer ein gesetzliches Umtauschrecht. Dieses gilt auch für Käufe bei eBay. Die Frist zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer beziehungsweise zur Rücksendung der Ware beträgt 14 Tage. Sie beginnt am Tag der Zustellung. Der gewerbliche Verkäufer muss den Käufer auf sein Recht hinweisen.

Wer hingegen bei einem Privatverkäufer einkauft, muss eventuell auf dieses Recht verzichten. Erst recht, wenn der Verkäufer den Umtausch eindeutig ausschließt. Lässt er sich dennoch auf einen solchen ein, entscheidet er aus Kulanz zugunsten des Käufers. Fraglich ist jedoch, ob ein Verkäufer, der diverse Artikel mehrfach anbietet, tatsächlich ein privater Verkäufer ist. Für die Zuordnung, wer Privatverkäufer und wer gewerblicher Händler ist, haben die Gerichte besondere Bewertungskriterien vorgegeben. Im Zweifelsfall wird das zuständige Gericht eine Entscheidung im Einzelfall treffen müssen.

Um eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten, ist es ratsam, so früh wie möglich um den Umtausch der Ware zu bitten. So erhöhen sich die Chancen, dass das gewünschte Modell beim Händler noch vorrätig ist.

Um mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, kann die Liste der letzten Käufe aufgerufen werden. Anschließend wird der entsprechende Artikel aufgerufen und das Feld "den Verkäufer kontaktieren" ausgewählt. Der Käufer bittet um den Umtausch. In den meisten Fällen wird der Verkäufer innerhalb der

nächsten Tage antworten und dem Käufer mitteilen, ob er dem Umtausch zustimmt.

Sollte sich der Verkäufer nicht melden beziehungsweise den Umtausch grundlos verweigern, kann innerhalb derselben Frist die Ware zurückgegeben werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, den gezahlten Betrag an den Käufer zurück zu erstatten. Wurde die Kaufsumme mit einem sicheren Bezahlsystem beglichen, kann das Geld über diesen Weg zurückgefordert werden.

Hinweis
Dies ist ein Teil aus unserem umfangreichen eBay-Ratgeber. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Hier erfahren Sie, ob Ebay-Bewertung vom Käufer zurückgenommen werden müssen und dass das Stoppen von Ebay-Auktionen nach Gebotseingang nicht mehr möglich ist.