Auseinandersetzungen mit dem Käufer
Wenn Sie auf der Seite des Verkäufers sind, haben Sie bestimmt schon mal erlebt, dass es Spaßbieter gibt. Diese bieten auf Ihren Artikel, kaufen ihn und bezahlen ihn nicht. Selbstverständlich können Sie diesen Verkäufer ebenfalls bei eBay melden. So haben Sie die Chance, dass Sie Ihre Provision und Angebotsgebühren zurückbekommen. Wenn es mehrere Bieter auf Ihrer Ware gab, haben Sie die Möglichkeit, diesen ein Angebot zu machen. So haben Sie vielleicht Glück, dass Sie Ihren Artikel trotz Spaßbieter loswerden.

Allerdings sollten Sie auch hier darauf achten, dass Sie erst nach sieben Tagen handeln können. Auch hier gibt es dann eine Frist von einer Woche um den Fall zu klären. Wenn Ihr Käufer nicht nach sieben Tagen reagiert und auch nicht bezahlt wird der Fall vom Auktionshaus automatisch geschlossen. Sie erhalten eine Gutschrift der Verkaufsprovision. Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch vor Ablauf der Frist Ihre Provision zurück erhalten. Welche Bedingungen das sind, erfahren Sie nachfolgend im Überblick:

  • Sie einigen sich mit dem Käufer einvernehmlich auf einen Transaktionsabbruch.
  • Wenn der Käufer sich den Versand in ein Land wünscht,

    dass Sie in Ihrer Artikelbeschreibung ausdrücklich ausgeschlossen haben.

  • Wenn der Käufer nicht länger Mitglied bei eBay ist.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, wenn Sie die Ware erst verschicken sobald Sie das Geld auf Ihrem Konto haben. Ansonsten können Sie Pech haben, dass der Käufer den Artikel behält, ohne Ihnen das Geld zu überweisen. In diesem Fall kann Ihnen eBay leider nicht weiterhelfen. Denn es ist nur möglich, eine Erstattung der Gebühren zu beantragen. Außerdem gibt es das Problem, dass Sie den Käufern keine schlechte Bewertungen geben können. eBay kann diesen Käufer lediglich verwarnen. Sie haben auch hier die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten.

Da Sie als Verkäufer das Versandrisiko tragen, sollten Sie stets den versicherten Versand anbieten. Darüber hinaus sollten Sie alle Belege aufbewahren, damit Sie im Notfall alle Kosten erstattet bekommen. Wenn Ihre Ware auf dem Weg zum Käufer beschädigt wurde, sollten Sie diesen bitten, die Schäden zu dokumentieren. Die Bilder müssen Sie beim Transportunternehmen einreichen. Sie müssen den Kaufpreis auslegen. Erst später bekommen Sie den Betrag von der Versicherung des Transportunternehmens zurück erstattet.

Hinweis
Dies ist ein Teil aus unserem umfangreichen eBay-Ratgeber. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Hier erfahren Sie, ob man bei eBay ein Umtauschrecht hat.