In den USA hatte das Juwelierunternehmen Tiffany vor vier Jahren gegen eBay geklagt Klage eingereicht wegen des Verkaufs gefälschter Artikel. Diesmal muss das Auktionshaus kein Geld zahlen, denn ein US-Bundesrichter wies die Klage ab, wie auf „Tagesschau.de“ zu lesen ist. Seiner Auffassung nach werde ausreichend dafür getan seitens eBay, um gegen das Verkaufen nachgemachter Originale vorzugehen. So seien die Auktionen, in denen Fälschungen angeboten worden waren, sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe durch eBay gesperrt beziehungsweise von Seiten entfernt worden – mehr könne von dem Auktionsunternehmen nicht verlangt werden. Denn letztes Endes seien die Hersteller selbst für den Schutz ihrer Marken zuständig, so der Richter.
Laut eBay sei das Urteil ein „Sieg für die Verbraucher“. Außerdem habe das in New York ansässige Juwelierunternehmen sich nicht in ausreichendem Maße an den eBay-Markenschutzprogrammen beteiligt. Tiffany hingegen schließt eine mögliche Berufung nicht aus. Dort herrsche Enttäuschung über den Urteilsspruch, weil er Verkäufern gefälschter Originale gestatte, die Käufer zu betrügen. Fortsetzung folgt.