Bisher mussten Internetnutzer, die sich nur Filme und Musik auf ihren Rechner heruntergeladen, die aber selbst keine Inhalte in Tauschbörsen angeboten haben, nichts befürchten: Lediglich die Anbieter mussten damit rechnen, juristisch belangt zu werden.
Seit dem zweiten Weihnachtsfeiertag sind auch User vor Strafe nicht mehr sicher: Jetzt ist auch das Herunterladen und die Vervielfältigung der Kopien einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ verboten.
Und Beim Kopieren von CDs und DVDs gilt es nun Folgendes zu beachten: Es ist zwar nach wie vor gestattet, Kopien für den privaten Gebrauch anzufertigen – jedoch darf dabei nicht der Kopierschutz umgangen werden. Also dürfen kopiergeschützte CDs und DVDS somit nicht mehr kopiert werden. Theoretisch können also alle von der Musikindustrie belangt werden, die sich ihre CDs auf den Rechner oder sonstige Abspielgeräte gepackt haben – es sei denn, das Songmaterial stammt nicht von einer kopiergeschützten Vorlage…

Im Magazin „Focus“ haben Vertreter des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen das Gesetz kritisiert: Es stelle Privatkopierer auf eine Stufe mit gewerblichen Kopierern. Das scheint nicht ganz aus der Luft gegriffen zu sein, denn die Gesellschaft für Konsumforschung in Deutschland schätzt die Nutzer von Tauschbörsen auf 7,5 Millionen.