Wird das Vorhaben realisiert, ergibt sich Folgendes Tacho-Bild: Wer ein bis drei Punkte hat, ist vorgemerkt (grüner Bereich); wer vier bis fünf Punkte hat, wird ermahnt (gelber Bereich); wer sechs bis sieben Punkte hat, wird verwarnt (roter Bereich) und wer acht Punkte hat,

dem wird der Führerschein entzogen (schwarzer Bereich). Was sich im Zuge der Umstellung noch ändern soll, kann hier nachgelesen werden.
„Das Ziel der Neuregelung ist mehr Verkehrssicherheit. Wir wollen das Verkehrszentralregister und das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter machen. Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. So können wir die Fahreignung derjenigen, die unbelehrbar und wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, bewerten und registrieren. Diesen Fahrern wird zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fahrerlaubnis entzogen, um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen“, so Peter Ramsauer in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2012.
Was die Übertragung des bestehenden Punkteregisters in das geplante System betrifft, sagt der Bundesverkehrsminister: „Die alten Punkte werden in das neue System überführt. Niemand wird dabei besser oder schlechter gestellt. Das heißt, die jeweils erreichte Maßnahmenstufe wird in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen. Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer, wird es nicht geben.“