Die wichtigsten Änderungen im Bußgeldkatalog sind die folgenden:

1. Unangepasste Geschwindigkeit: früher 50 Euro, jetzt 100 Euro
2. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: früher 40 Euro, jetzt 80 Euro
3. Fehlverhalten auf Autobahnen (zum Beispiel Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung ): früher 40 bis 150 Euro, jetzt 70 bis 200 Euro
4. Zu geringer Abstand (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand): früher 40 bis 250 Euro, jetzt 75 bis 400 Euro
5. Tempolimit missachtet innerorts (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw): früher 50 bis 425 Euro, jetzt 80 bis 760 Euro
6. Tempolimit missachtet außerorts (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, ab 16 Km/h bei Lkw und

Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw): früher 40 bis 375 Euro; jetzt 70 bis 600 Euro
7. keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer: früher 60 Euro, jetzt 80 Euro
8. Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen: früher 50 Euro, jetzt 80 Euro
9. Fehlverhalten an Bahnübergängen: früher 50 bis 450 Euro, jetzt 80 bis 700 Euro
10. Gefährliches Überholmanöver: früher 40 bis 125 Euro, jetzt Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze, also 80 bis 250 Euro
11. Vorfahrt missachtet: früher 50 Euro, jetzt 100 Euro
12. Drogen und Alkohol am Steuer (erster Verstoß): früher 250 Euro, jetzt 500 Euro
13. Drogen und Alkohol am Steuer (zweiter Verstoß): früher 500 Euro, jetzt 1.000 Euro
14. Drogen und Alkohol am Steuer (dritter Verstoß): früher 750 Euro, jetzt 1.500 Euro
15. Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten: früher 125 Euro, jetzt 250 Euro
16. Rote Ampel missachtet: früher 50 bis 200 Euro, jetzt 90 bis 360 Euro
17. Durchführung illegaler Kfz-Rennen (Veranstalter): früher 200 Euro, jetzt 500 Euro
18. Durchführung illegaler Kfz-Rennen (Teilnehmer): früher 150 Euro, jetzt 400 Euro
19. Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz: früher 50 bis 150 Euro, jetzt 80 bis 270 Euro
20. Überladung bei Lkw (um mehr als 5 Prozent): früher 50 bis 200 Euro für den Lkw-Führer und 75 bis 225 Euro für den Halter, jetzt 80 bis 380 Euro für den Lkw-Fahrer und 140 bis 425 Euro für den Halter
21. Überladung (um mehr 20 Prozent bei Pkw): früher 50 bis 125 Euro, jetzt 95 bis 235 Euro
22. Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten: früher 40 Euro für den Fahrer und 200 Euro für den Halter, jetzt 75 Euro für den Fahrer und 380 Euro für den Halter