Es gibt die rote, gelbe und grüne Umweltplakette – je nach dem, ob das Fahrzeug zur Schadstoffgruppe zwei, drei oder vier zählt. Ab dem 1. Januar 2010 darf dann nur noch mit Autos der Schadstoffgruppe vier (grüne Plakette) in der Umweltzone gefahren werden. Und wo gibt es die Plaketten?
Seit März dieses Jahres werden die Umweltplaketten für fünf Euro bei den Kfz-Zulassungsstellen verkauft. Sie gelten bundesweit und können auch von Fahrern anderer Bundesländer oder aus dem Ausland erworben werden. Für in Berlin registrierte Fahrzeuge, die zur Schadstoffgruppe zwei bis vier gehören, kann die Plakette auch schriftlichen beantragt werden. Allerdings muss dem Antrag ein Verrechnungsscheck in Höhe der Gebühren sowie ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Wer sie persönlich holt, muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 beziehungsweise den Fahrzeugschein dabei haben. Gibt es Ausnahmen?
Es gibt Ausnahmen: Oldtimer mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen oder mit einem H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette innerhalb der Umweltzone fahren. Für andere Autos, zum Beispiel Sonderfahrzeuge von Firmen oder von Schwerbehinderten, die die Aufrüstung ihres Fahrzeuges nicht finanzieren können, kann eine Ausnahmeregelung beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden. Die Ausnahmen sind ebenfalls kostenpflichtig. Weitere Informationen gibt es hier.