Zunächst einmal ist es grundsätzlich gestattet, auf Privatgrundstücken zu grillen – zumindest so lange die Nachbarn dadurch nicht belästigt werden. In den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Bundeshauptstadt gibt es extra ausgeschilderte Grillplätze, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitteilt. Aber Achtung: Nicht für alle Stadtbezirke sind Grillplätze in den jeweiligen Anlagen ausgewiesen.

1. Charlottenburg-Wilmersdorf: Preußenpark und Rudolf-Mosse-Platz
2. Friedrichshain-Kreuzberg: Alt-Stralau, Blücherplatz, Görlitzer Park und Volkspark Friedrichshain
3. Lichtenberg: An der Landmarke, Fennpfuhlpark, Rudolf-Seiffert-Grünzug und Stadtpark
4. Mitte: Großer Tiergarten und Monbijoupark
5. Pankow: Falkplatz und Mauerpark
6. Steglitz-Zehlendorf: Parkanlage Düppel-Nord und Zehlendorf-Süd
7. Treptow-Köpenick: Treptower Park und Schlesischer Busch

Die Informationen fußen auf Angaben der Gartenämter der Berliner Stadtbezirke. Dort werden die Flächen zum Grillen festgelegt und auch kurzfristig wieder zurückgenommen. Darum sind alle hier gemachten Angaben ohne Gewähr. In jeden Fall sollte immer die entsprechende Ausschilderung vor Ort beachtet werden. Im Zweifelsfall ist es daher besser, direkt beim jeweiligen Gartenamt nachzufragen.

Alle Infos zu den Grillstellen mit dazugehöriger Karte und zu den Ansprechpartnern der Gartenämter stehen auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.