Bereits zum diesjährigen Weihnachtsgeschäft hin ist es so weit: In Berlin kann ab demnächst bis auf Sonn- und Feiertage sowie einige Ausnahmen 24 Stunden täglich geschoppt werden. Ausnahmen bilden die vier Adventssonntage. An diesen dürfen Geschäfte ihre Türen für Kunden nur von 13 bis 20 Uhr öffnen.
Beschlossen wurde das Kippen des Ladenschlusses durch die Vertreter des Berliner Abgeordnetenhauses. Die Gesetzesnovelle wurde mit großer Mehrheit angenommen. Für die Freigabe des seit den fünfziger Jahren bestehenden Ladenschlusses haben Mitglieder von SPD, CDU, FDP und Linkspartei votiert; die Grünen stimmten dagegen. Linke Abgeordnete von SPD und Linkspartei haben sich dahingehend durchgesetzt, dass die Beschäftigten nur an zwei Adventssonntagen ihrer Arbeit nachgehen dürfen. Hintergrund ist die Kritik seitens Gewerkschaften und Kirche an der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten.
Auch andere Bundesländer, wie zum Beispiel Hessen oder Sachsen-Anhalt, wollen eine Lockerung des Ladenschlusses – am besten noch zum Weihnachtsgeschäft. Mit der Förderalismusreform Anfang Juli hatte der Bund den Ländern die Zuständigkeit in punkto Ladenschlussgesetz übertragen. Nach bisher gültigem Gesetz durften die Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr geöffnet haben.