Ein USB-Stick ist ein portables Speichermedium, dessen kleine Größe praktisch ist: Man kann ihn immer und überall bei sich tragen. Ist er brandneu, sollte er keine Fotos, Videos oder Ähnliches und auch keine Chatverläufe enthalten. Aber genau das ist bereits mehr als einmal passiert. Woran liegt das? In erster Linie am Smartphone-Besitzer-Verhalten.

Kein Daten-Löschzwang
In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ kamen Teilnehmer einer diesjährigen internationalen Forensiker-Tagung zu Wort: Sie schilderten mehrere Fälle, in denen sich alte Smartphone-Daten auf neu erworbenen Speichermedien befanden.

Denn für nicht wenige neue USB-Sticks wird recycelt, und zwar so: Wird ein Smartphone nach ein paar Jahren

durch ein aktuelles Modell ersetzt, kann die noch funktionierende Technik des „alten“ Geräts anderweitig verwendet werden. Zum Beispiel zur Herstellung von USB-Sticks. Das heißt, brauchbare Teile ausrangierter Smartphones werden angekauft, um daraus kostengünstig neue Speichermedien zu bauen.

Da die USB-Stick-Produzenten nicht dazu verpflichtet sind, die Daten zu löschen, kann ihnen (juristisch) kein Vorwurf gemacht werden: Sie verstoßen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen.

Aus wirtschaftlicher Sicht würde das Löschen einen Mehraufwand bedeuten, der sich negativ auf den Verkaufspreis der USB-Sticks auswirken könnte: Sie könnten mehr kosten.

Aus politischer Sicht habe die EU-Kommission eine Löschpflicht-Regelung bereits in Erwägung gezogen – ohne Ergebnis.

Die Lösung des Problems
Polizei und Staatsanwaltschaft stellt diese Herstellungspraxis vor neue Aufgaben. Normalerweise lassen sich die Daten auf einem gefundenen beziehungsweise beschlagnahmten Speichermedium, die als Beweismittel in einem eventuellen Gerichtsprozess verwendet werden könnten, dem/den Verdächtigen zuordnen.

Durch die oben beschriebene Form des Recyclings werde die Datenzuordnung allerdings in hohem Maße erschwert. Laut „FAZ“ können Forensiker trotzdem die Daten korrekt zuweisen – mit erheblichem Mehraufwand.

Wer nicht will, dass seine Smartphone-Daten auf diesem Wege auf einem USB-Stick landen, sollte Folgendes tun: Vor der Entsorgung des Altgeräts alle Daten, die sich noch darauf befinden, löschen.

Sämtliche Daten werden idealerweise gelöscht mit der so oder ähnlich klingenden Option „Das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen“. Und nicht vergessen: Die Speicherkarte/n aus dem Smartphone nehmen.

Und ein neuer USB-Stick sollte mit dem Virenscanner auf Schadsoftware gecheckt werden – auch die könnte von einem aussortierten Smartphone stammen.