Ab dem 1. September dieses Jahres soll es keine Glühbirnen mehr mit großem und kleinem Schraubsockel (E27/E14) ab 100 Watt im Handel geben – bis 2016 folgen Glühbirnen ab 75, 60 und 25 Watt sowie Halogenlampen ab Klasse C. Die EU-Kommission rechnet jährliche Energieeinsparungen von fast 40 Terawatt-Stunden vor, was etwa elf Millionen europäischen Haushalten beziehungsweise der Jahresleistung von zehn 500-Megawatt-Kraftwerken entspricht.
Aber nicht alle befürworten dieses Verbot, und zwar aus gesundheitlichen Gründen: „Die ursprünglich als Industriebeleuchtung gedachte Quecksilberdampf-Entladungslampe ist uns in den vergangenen 40 Jahren immer näher gerückt und soll jetzt per Gesetzgebung auch noch zwangsverordnet die privaten Haushalte illuminieren. Da es sich bei dieser Art von Kunstlicht um eine gänzlich unnatürliche Strahlungsform handelt, entstehen dadurch eine Reihe von Risiken für die Gesundheit. So können Herz-Kreislauf-Erkrankungen und manche Formen von Krebs sowie Diabetes und, wie schon erwähnt, Altersbedingte Makuladegeneration (AMD) in ihrer Entstehung gefördert werden. Um dies wenigstens mit einem Beispiel zu untermauern, sei die Melatonin-Hypothese der Brustkrebsentstehung genannt. Seit den 1950er Jahren beobachten Epidemiologen in den westlichen Industrienationen einen jährlichen Anstieg der Brustkrebserkrankungsraten in einer Größenordnung von 1 bis 2 %. Im Jahre 1987 stellte der amerikanische Forscher Prof. Richard Stevens die Vermutung an, dass der zunehmende nächtliche Gebrauch von Kunstlicht über eine

Hemmung der Melatoninkonzentration der Grund dafür sein könnte. In den folgenden Jahren legte er in Kooperation mit verschiedenen Arbeitsgruppen immer wieder neue Erkenntnisse vor, die seine so genannte Melatonin-Hypothese der Brustkrebsentstehung untermauern sollen.“ Dieser Auszug stammt aus einem Artikel des Humanmediziners und Lichttherapeuten Alexander Wunsch und wurde zum ersten Mal in der Zeitschrift „raum&zeit“ (Dezember 2008) veröffentlicht; kostenlos ist er auf der Homepage des Magazins „Sein“ lesbar.