Die Begriffe „Volksentscheid“, „Volksabstimmung“ und „Referendum“ werden in der Bundesrepublik Deutschland im Alltag und durch die Medien oftmals synonym verwendet – so, als würden alle drei das Gleiche bedeuten. Dabei gibt es für jeden der drei Ausdrücke eine (politikwissenschaftliche) Definition – mehr dazu ist unter dem Stichwort „Volksentscheid“ in der deutschsprachigen Wikipedia zu finden.

Was ist ein Volksentscheid?
Wegen der unterschiedlichen Begrifflichkeiten lässt sich diese Frage nicht in einem Satz beantworten.

In Deutschland gibt es zwei Formen von Volksentscheiden: a) eine Initiative, die vom Volk ausgeht, und eine Säule einer dreistufigen sogenannten Volksgesetzgebung ist oder b) ein Referendum, dessen Grundlage ein Beschluss eines Parlaments oder einer Regierung ist.

In Artikel 20 des Grundgesetzes steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ (Art. 20 Abs. 2 GG)

Es gibt Befürworter in puncto bundesweite Volksentscheide, die auf diesen Absatz verweisen, da Volksentscheide Abstimmungen seien. Somit wären sie per Gesetz nicht ausgeschlossen.

Einige Argumente pro Volksentscheid:
1. Vor einer Wahl kann eine Partei in ihrem Wahlprogramm etwas anderes festgehalten haben, als sie tatsächlich umsetzt beziehungsweise umsetzen kann, wenn sie an der Regierung beteiligt ist. Die Partei vertritt dann möglicherweise sehr viel weniger Interessen ihrer Wähler.
2. Während einer vierjährigen Regierungszeit habe der Wähler ohne Volksentscheid derzeit keine politische Mitbestimmung.
3. Mit Volksentscheiden lassen sich Lobbyismus, die Bestechung von Politikern und die Ausnutzung persönlicher Beziehungen eindämmen.
4. Bundestag und Bundesrat könnten sich gegenseitig weniger stark blockieren oder weniger intensiv miteinander arbeiten, wenn es bundesweite Volksentscheide geben würde.

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Einige Argumente kontra Volksentscheid:
1. Volksentscheide (gegen Gesetze) verlängerten das Gesetzgebungsverfahren, was mehr Zeit und Geld koste.
2. Die Medien könnten (durch tendenziöse Kampagnen) vor einem Volksentscheid die Meinungsbildung stark beeinflussen.
3. Die Bürger würden nicht über das notwendige Wissen verfügen und/oder emotional geprägte Entscheidungen treffen.
4. Staatliche Tätigkeiten, die finanziert werden sollen, würden meistens abgelehnt werden, weil sie häufig zulasten des Steuerzahlers .

Zu den meisten dieser Argumente gibt es Gegenargumente. Mehr zum Für und Wider in Bezug auf die Direkte-Demokratie-Debatte kann hier nachgelesen werden.