Das passierte dem 40-jährigen Michael H. aus Göttingen. Er erhielt monatlich 351 Euro vom Sozialamt. Ein Mitarbeiter des Amtes sah Michael H. beim betteln und ergriff an zwei Tagen die Gelegenheit seine Einnahmen zu zählen.

Michael H. hat das zunächst gar nicht bemerkt. Bei der Behörde rechnete man seine zwei Tageseinnahmen hoch und kürzte ihm die Stütze auf 301 Euro. Das teilte ihm das Amt der Bescheid mit. „Aufgrund ihrer geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich die Leistungen neu berechnet. Entsprechend habe ich einen geschätzten Betrag von 120 Euro als Einkommen durch Betteln angerechnet", hiess es ihm dem Schreiben laut "Bild".

Wenn man es sehr streng nimmt, ist das gesetzlich möglich. Allerdings räumt das Gesetz einen Ermessensspielraum ein, den man beim Amt in Göttingen zunächst wohl nicht nutzen wollte. Nachdem nach bekannt werden des Vorfalls die öffentliche Empörung jedoch gross war, erklärte der Göttinger Oberbürgermeister Wolfgang Meyer heute jedoch: "Wenn ich einem Bettler einen Euro in seinen Hut schmeisse, dann will ich ihm dadurch aus einer Notlage helfen. Ich will dadurch nicht die staatlichen Leistungen kürzen.""Und deswegen habe ich (..) angeordnet das die Bescheide aufgehoben werden."