Seit heute sind Reformen der Pflegeversicherung in Kraft: Unter anderem erhalten Familien beziehungsweise Familienmitglieder, die Angehörige pflegen, größere Unterstützung. Neu ist beispielsweise der Anspruch auf eine Pflegeberatung und die Einführung einer unbezahlten Pflegezeit, die bis zu sechs Monate dauern kann. Da die Reform finanziert werden muss, wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 auf 1,95 Prozent erhöht; Kinderlose zahlen nun 2,2 Prozent.
Wer in der Versicherungsbranche tätig ist und seine Produkte an den Mann beziehungsweise die Frau bringen will, muss jetzt eine Art „Beipackzettel“ dazulegen. Darin muss der (potenzielle) Versicherungsnehmer im Detail über „Risiken und Nebenwirkungen“ informiert werden: Eine Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen schreibt vor, dass Versicherungsunternehmen vom heutigen Tage an für jede Versicherung ein Produktinformationsblatt anbieten müssen. Darauf müssen alle Informationen enthalten sein, die für den Abschluss und die Erfüllung des Versicherungsvertrages von besonderer Bedeutung sind. Dieses Infoblatt muss kurz und knapp ausfallen und es muss allen weiteren Versicherungsunterlagen vorangestellt sein.
Bei den Renten gab es zum 1. Juli 2008 eine Erhöhung um 1,1 Prozent: Ein Rentner, der 1.000 Euro monatlich gezahlt bekommt, hat nun elf Euro mehr in seinem Portemonnaie. Weitere Änderungen, die seit heute in Kraft sind, sind hier abrufbar.