Der Redaktion der „Bild“-Zeitung sollen entsprechende Arbeitspapiere vorliegen, wie auch in diesem Beitrag auf „sueddeutsche.de“ zu lesen ist. Beispielsweise sollen Fahrer, die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol hinter dem Steuer sitzend von der Polizei angehalten werden, künftig 500 Euro zahlen. Beim zweiten und dritten Mal werden dann 1.000 und 1.500 Euro fällig.
Wer innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 70 Stundenkilometer über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, muss mit 680 Euro (bislang: 425 Euro) rechnen. Das Portemonnaie beziehungsweise Konto so genannter Drängler wird ab 2009 mit 400 Euro (bis dato: 250 Euro) belastet. Wer illegal Autorennen veranstaltet, soll dann 500 Euro (derzeit: 200 Euro) zahlen; Fahrer, die an solchen Rennen teilnehmen, 400 Euro (aktuell: 150 Euro).
Auch andere Bußgelderhöhungen werden diskutiert, zum Beispiel bei Verstößen gegen Vorfahrtsregelungen. Dem Bundeskabinett soll die neue Fassung des Bußgeldkataloges am 21. Mai vorliegen.
Hintergrund der geplanten Änderungen ist die nach wie vor hohe Zahl der Verkehrstoten trotz gesunkener Unfallzahlen: Jährlich kommen etwa 5.000 Menschen im Straßenverkehr zu Tode.